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Energie sparen

Glühlampenverbot

Glühbirne, Energiesparlampe, LED - Stationen einer Entwicklung
27. Juli 2021
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3 Minuten

Glühlampenverbot und C02-Ausstoß

Am 1. September 2009 trat die erste Stufe der Verordnung über die „Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht“ in Kraft. Diese Verordnung ist von der EU-Kommission beschlossen worden und gilt direkt für alle Mitgliedsländer. Die praktische Auswirkung ist, dass Lampen, vor allem Glühbirnen, die die Vorgaben der Verordnung nicht erfüllen, nicht mehr verkauft und nicht mehr importiert werden dürfen. Ziel der Verordnung ist, den Energieverbrauch und den C02-Ausstoß in den Mitgliedsländern zu senken.

Während unbestritten ist, dass Glühlampen oder Glühbirnen die Leuchtmittel mit dem höchsten Energieverbrauch sind, bleibt die Sinnhaftigkeit eines Verbots trotzdem zweifelhaft.

Energieverbrauch und Emissionsrechte

Zum einen ist der C02-Ausstoß in der EU bereits geregelt, und zwar durch den EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS). Die Politik teilt den Unternehmen Emissionszertifikate für festgelegte Mengen CO2 zu. Falls es durch das Glühlampenverbot tatsächlich zu Energieeinsparungen kommt, so haben die Energieunternehmen die Möglichkeit, die eingesparten Emissionsmengen auf dem freien Markt für diese Zertifikate zu verkaufen. Das eingesparte CO2 würde dann anderswo emittiert werden. Alternativ könnten sie auf die Installation neuer, emissionsarmer Technik verzichten. Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass die Unternehmen von ihren Möglichkeiten keinen Gebrauch machen würden.

Solange der Emissionshandel in Kraft ist, führt eine Verringerung des Energieverbrauchs also nicht zwangsläufig zu geringerer Umweltschädigung, weil unter diesen Umständen für die Unternehmen jeglicher Anreiz fehlt, die Emissionen unter die im Emissionshandel festgelegten Grenzen zu senken. Sowohl Emissionshandel als auch Energieeinsparung sind für sich sinnvolle Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Umweltschädigung, ihre Kombination führt aber zu keinen zusätzlichen Verbesserungen. Die verbreitete Umrechnung von eingesparter Energie in eingesparte CO2-Mengen ist also nur theoretisch zutreffend.

Verbraucherverhalten

Rein ökonomisch betrachtet sind Energiesparleuchten sparsamer als Glühbirnen. Man sollte also erwarten, dass der rational denkende Verbraucher diese schon von sich aus bevorzugt. Glühbirnen sind billig in der Anschaffung, aber teuer im Verbrauch. Bei Energiesparlampen ist es umgekehrt, sie sind teuer in der Anschaffung, aber günstiger im Verbrauch. Auf die (längere) Lebensdauer einer Energiesparlampe umgerechnet, ist diese deutlich billiger als Glühbirnen. Dies ist auch den Verbrauchern bekannt, trotzdem bevorzugen viele immer noch Glühbirnen.

Die EU-Kommission interessiert sich nicht für die Gründe dieses Verhaltens, sie verbietet es einfach. Das löst den Zorn vieler Verbraucher und auch eine jetzt-erst-recht-Reaktion aus. Viele haben Hamsterkäufe getätigt und sind jetzt für Jahre bis Jahrzehnte mit Glühbirnen versorgt. Auch Menschen, die durchaus an sparsamem Umgang mit Energie und an Umweltschutz interessiert sind, ärgern sich über die Bevormundung. Es ist schwer, überzeugt für etwas einzutreten, zu dem man gezwungen wird.

Quelle

Die Verordnung der EU-Kommission mit einigen Anmerkungen des Umweltbundesamtes ist leider nicht mehr online. (update)

Beitragsbild: Daniele Mezzadri/Shutterstock